Aktuelles

Grundsteuerreform!

Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung der Grundsteuerreform.

Reform der Grundsteuer

Sehr geehrte Mandantin, Sehr geehrter Mandant,

wie Sie vielleicht schon mitbekommen haben, ist die derzeitig gültige Grundsteuer 2018 von dem Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden. Dies macht eine Reform der Grundsteuer notwendig. Diese soll sich nun mehr an den tatsächlichen Immobilienwerten orientieren. Dazu ist es erforderlich, dass rund 25 Millionen Grundstücke, sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe neu bewertet werden. Für jedes Grundstück und jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft müssen Eigentümerinnen und Eigentümer 2022 eine Feststellungserklärung bei der Finanzverwaltung in elektronischer Form abgeben. Hierzu werden Sie noch in diesem Jahr von der Finanzverwaltung aufgefordert.

Als Grundlage für die Neubewertung werden die Wertverhältnisse vom 1. Januar 2022 zugrunde gelegt.

Als Eigentümer eines (privat genutzten / betrieblichen / landwirtschaftlichen / forstwirtschaftlichen) Grundstücks sind Sie unmittelbar betroffen und gesetzlich dazu verpflichtet am Neubewertungsverfahren teilzunehmen.

Gerne unterstützen wir Sie, sofern Sie dies wünschen. Wir beraten Sie zu dem Neubewertungsverfahren und können auch gerne den Prozess und die Abwicklung mit den Finanzbehörden für Sie übernehmen.

Um in keine Unannehmlichkeiten zu geraten, wäre es von Vorteil das Beibringen von benötigten Unterlagen nun schon vorzunehmen.

Dazu haben wir für Sie schon eine Checkliste vorbereitet, in der alle benötigten Unterlagen aufgelistet sind, sowie die Orte, an denen Sie diese finden können.

Welche Unterlagen werden benötigt?

• Vollmacht
• Lage des Grundstücks bzw. des Betriebes der Land- und Forstwirtschaft
• Gemarkung und Flurstück des Grundvermögens
• Eigentumsverhältnisse
• Grundstücksart (unbebaut, Wohngrundstück, andere Bebauung)
• Fläche des Grundstücks
• ggf. Wohnfläche bzw. Grundfläche des Gebäudes

Wo können Sie diese Informationen finden?

• Kaufvertrag
• in der Flurkarte
• im Grundbuchblatt
• im Einheitswertbescheid
• im Grundsteuerbescheid
• in der Teilungserklärung

Sofern Sie unsere Hilfe in Anspruch nehmen möchten, bitten wir Sie die entsprechenden Unterlagen bis spätestens den 1. Juli 2022 bei uns einzureichen.

Wir dürfen Sie an dieser Stelle darauf aufmerksam machen, dass eine Bearbeitung durch uns nach der Steuerberatergebührenverordnung berechnet wird.

Mit freundlichen Grüßen

Steuerkanzlei Frede Partnerschaft

Werden Sie ein Teil des Teams!

Wir suchen Sie als Teamplayer & Durchstarter zur Verstärkung für unser Team!

Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung als Steuerfach-angestellte/r (m/w/d) in Voll- oder Teilzeit, mit Homeofficemöglichkeit, und möchten Teil einer alt eingesessenen Steuer- u. Rechtsanwaltskanzlei in Münster werden?

Wir suchen eine motivierte und erfahrene Steuerfachangestellte (m/w/d), die eigenverantwortlich und im Team arbeiten möchte und Freude hat sich und ihre Ideen mit einzubringen.

Schwerpunkt: Lohn u. Gehalt

Wir möchten, dass Sie jeden Tag gerne zur Arbeit kommen. Wertschätzung und Teamzusammenhalt wird bei uns groß geschrieben. Sie werden ausführlich in Ihr Aufgabengebiet eingearbeitet. Innerhalb unseres Teams unterstützen wir uns gegenseitig im Arbeitsalltag. Sowohl die Geschäftsführung als auch unsere lang-jährigen Mitarbeiter haben immer ein offenes Ohr für Sie.

Fühlen Sie sich angesprochen? Dann sollten wir uns kennenlernen!

 

Ihr Aufgabengebiet

Sie betreuen Unternehmen in allen Finanzbuchhaltungsangelegenheiten, bei der Erstellung von Jahresabschlüssen und bei Steuerklärungen. Zu Ihrem Aufgabenbereich zählen konkret:

  • Betreuung und Bearbeitung eines eigenen Mandantenstammes
  • Anfertigung der Finanzbuchhaltung und Kostenstellenrechnung
  • Vorbereitung u. Erstellung von Jahresabschlüssen aller Rechtsformen
  • Vorbereitung u. Erstellung von Steuererklärungen aller unternehmensrelevanten Steuerarten
  • Prüfung von Steuerbescheiden
  • Vorbereitung von Betriebsprüfungen
  • Kommunikation mit Mandanten, Finanzämtern u. sonstigen Behörden
  • Unterstützung der Mandanten bei steuerlichen Fachfragen.
  • Bearbeitung von Mandantenbuchhaltungen
  • Lohnbuchhaltung
  • Schriftverkehr mit Mandanten, Behörden und Krankenkassen (soweit Lohnbuchhaltung)
 

Ihr Profil

  • Eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Steuerfachangestellten (m/w/d).
  • Zudem besitzen Sie erste Berufserfahrung und sind es gewohnt, eigenverantwortlich und selbständig zu Arbeiten.
  • gute kommunikative Fähigkeiten und Freude an der Zusammenarbeit
  • Teamfähigkeit
  • Erfahrungen mit DATEV und digitalen Arbeitsabläufen runden Ihr Profil ab.
 

Unser Angebot

  • Eine unbefristete Festanstellung
  • ein kollegiales, junges, dynamisches Team
  • Ein hohes Maß an selbstständigem und eigenverantwortlichem Arbeiten.
  • Sie erwartet ein professionelles Arbeitsumfeld, mit Teamgeist und flachen Hierarchien
  • durch flexible Arbeitszeiten und mobiles Arbeiten lassen sich Beruf und Privatleben gut miteinander verbeinbaren.
  • individuelle Fort- u. Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Moderne Arbeitsmittel (papierloses Büro)
  • Moderne Büroräume (Einzelbüro oder Doppelbüro)
  • Gute Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln u. PKW
  • Einarbeitung
  • regelmäßige Teambesprechungen
 

In Abhängigkeit von Ihrer Berufserfahrung und Ihren Qualifikationen kann das Gehalt verhandelt werden.

Sie sind interessiert? Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung und darauf, Sie kennenzulernen!

 

Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte unter Angabe Ihrer Gehaltsvorstellung und Ihrem möglichen Eintrittstermin als PDF-Datei an: janine.frede@steuerkanzlei-frede.de

 

Bitte melden Sie sich bei uns unter:

Steuerkanzlei Frede Partnerschaft

Münster 0 25 01 5 94 13-0

E-Mail: janine.frede@steuerkanzlei-frede.de